Hartz IV: Muss das Jobcenter den Stromzähler für Warmwasser zahlen?

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Hartz IV: Muss das Jobcenter den Stromzähler für Warmwasser zahlen?

von admin am 06.12.2022 22:34

Hartz-IV-Bezieher können für den Nachweis ihrer für die Warmwasserbereitung angefallenen höheren Stromkosten nicht vom Jobcenter die Kostenübernahme für den Einbau eines separaten Stromzählers verlangen.

 

Der Gesetzgeber geht vielmehr davon aus, dass "die gewährten Warmwasserpauschalen ausreichend sind, so dass kein Zuschuss für die Installation einer gesonderten Messeinrichtung beansprucht werden kann", entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 24. Oktober 2022, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: L 11 AS 415/22 B ER).

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