Verspätete Unterlagen: Jobcenter darf nicht Hartz IV einstellen

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Verspätete Unterlagen: Jobcenter darf nicht Hartz IV einstellen

von admin am 06.12.2022 22:36

Hartz IV Aufstocker, die ihre Unterlagen zu spät eingereicht haben, haben dennoch einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV). Wenn die Frist zur Einreichnung verpasst wurde, haben Betroffene demnach trotzdem einen Anspruch auf Leistungen. Das urteilte das Bundessozialgericht in Kassel am heutigen Tag (Az: B 4 AS 64/21 R).

 

Auch Selbstständige können ihr Einkommen mit Hartz IV Leistungen aufstocken. Hierzu müssen sie dem Jobcenter über ihre Betriebseinnahmen und Ausgaben zur Verfügung stellen.

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